Radon gilt als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs
Radon 222 (Rn222) ist ein ganz natürliches radioaktives Edelgas, das überall auf der Erde vorkommt. Es ist geruchlos und transparent. Es kommt in Böden und Gesteinen sowie im Wasser und in der Luft vor. Als Bestandteil der natürlichen, radioaktiven Zerfallsreihe von Uran wird es ständig von seinem überall vorkommenden Mutternuklid Radium neu produziert. Radon-Gas selbst zerfällt unter Abgabe von ionisierender Strahlung zu weiteren feststofflichen Folgenukliden.
In Gebäuden ist die Konzentration häufig extrem höher als in der nicht umbauten Außenluft. Besonders betroffen sind meist energetisch sanierte Häuser, die in der Regel geringere Frischluftwechsel aufweisen.
Biologische Wirkung der ionisierenden Strahlungen durch Radon und Folgenuklide
Eingeatmetes Radon-Gas und Folgenuklide erzeugen ionisierende Alpha-Strahlung, die lokal in der Lunge die Zellstrukturen und Zell-DNA schädigen kann. In der Regel werden zerstörte Zellen ersetzt und zerstörte Zell-DNA repariert. Ist die Zell-DNA durch höhere Strahlungsdosen zu stark angegriffen, entstehen Strangbrüche. Es kann zu selbstvermehrenden Zell-Entartungen kommen. Dieser Prozess wird als Krebs bezeichnet. Radon ist statistisch gesehen (Quelle: BFS-Bundesamt für Strahlenschutz) die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Neuer gesetzmäßig einzuhaltender Referenzwert ab 1.1.2019 in Deutschland
Zum Schutz der Bevölkerung hat die Europäische Union für alle Mitglied-Staaten die Einhaltung des Referenzwertes (EU-BSS 2013) von 300Bq/m³ festgelegt. Zur Einhaltung dieses Referenzwertes verpflichtet sind alle öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Arbeitsplätze. Im aktuellen Strahlenschutz-Gesetz, der aktuellen Strahlenschutz-Verordnung und in weiteren DIN-ISO Normen sind alle gültigen Randbedingungen festgehalten.
Mehr über Radon
Radon-Gas wird mit der Atemluft in die Lunge ein- und wieder ausgeatmet. Die Folgenuklide von Radon verbleiben zum großen Teil dauerhaft in der Lunge und teilweise auf der Hautoberfläche, da sie nicht mehr gasförmig, sondern stofflich feste Eigenschaften haben. Radon ist sozusagen das einzige gasförmige „Transportmedium“ in der radioaktiven Zerfallskette von Uran. Die Zellen in der Lunge können durch die Wirkung der ionisierenden Strahlung von Radon und dessen Folgenukliden geschädigt werden. Auch schon bei scheinbar niedrigen (etwa 50-100 Bq/m³) und besonders bei hohen Radon222-Konzentrationen und langen Einwirkzeiten erhöht sich das Lungenkrebs-Risiko markant.
Systematische Messungen ermitteln, ob der vorgegebene Referenzwert oder ein selbst definierter niedrigerer Wert überschritten wird. Bei Sanierungsbedarf werden gezielt und schrittweise entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umgesetzt. Ziel ist es, ein ursachen-optimiertes Wohnumfeld für ein gesundes und besseres Leben zu schaffen.
Die normale Radonkonzentration in der nicht umbauten Außenluft zeigt in der Regel Werte zwischen 8 und 30 Bq/m³ . Becquerel (Bq) ist die Einheit der Aktivität einer radioaktiven Substanz. 100 Bq/m³ bedeuten einhundert radioaktive Zerfälle pro Sekunde in einem Luftvolumen von 1.000 Litern.
Wie wird die Radonkonzentration gemessen?
Zur Beurteilung von akzeptablen oder zu hohen Radonkonzentrationen in umbauten Räumen werden Normen-Konforme (DIN-ISO) Langzeitmessungen mit preiswerten Einweg-Messsonden und anschließender Laborauswertung durchgeführt. Mehrfach-Messungen mit elektronischen und zeitaufgelösten Messgeräten erlauben außerdem eine gezielte Analyse der Radonquellen und der Ausbreitung im Gebäude.
Beide Verfahren können in Innenräumen zur Bestimmung der Radon222-Konzentration in der Atemluft und im Boden zur Bestimmung der Radon222-Konzentrationen in der Bodenluft zur Beurteilung herangezogen werden. Rechtlich relevante Messungen werden DIN-ISO konform mit kalibrierten Messgeräten ausgeführt und erfüllen damit die Richtlinien des deutschen Gesetzgebers.
Wie ist eine Gefährdung in Wohn- und Arbeitsbereichen zu beurteilen?
In Spalten und Hohlräumen im Boden sind in der Regel extrem hohe Konzentrationen von Radon-Gas gegenwärtig. Je nach Ausführung eines Gebäudes können durch Dehnungsfugen, Versorgungs-Durchführungen, Risse und Baustoff-Porosität unterschiedliche Mengen von Radon-Gas aus dem Untergrund in das Gebäude eindringen. In der Regel sind in Kellern und erdberührten Bereichen höhere Radonkonzentrationen als in oberen Etagen zu verzeichnen, da sich das Gas durch Vermischung mit der Umgebungsluft verdünnt.
Bei ungünstigen Bedingungen können Werte in Innenräumen von vielen tausend Bq/m³ auftreten.
Bodenluft hat in der Regel Werte zwischen 1.000 Bq/m³ bis über 500.000 Bq/m³. Die Konzentrationen schwanken stark bezüglich der Geologie. Hier zeichnen sich zum Beispiel große Bereiche von Niedersachsen und Brandenburg in den flachen Regionen durch Werte unter 20.000 Bq/m³ aus, während in Sachsen, Thüringen und Bayern häufig in den bergigen Regionen Werte mit bis über 300.000 Bq/m³ in der Bodenluft anzutreffen sind.
Auch Regionen mit aktuellem und historischem Untertagebau sind potentiell höher gefährdet, da die tief in die Erde getriebenen Schächte und die damit verbundenen Bergschäden Radon-Gas leicht nach oben aufsteigen lassen.
Ein niedriger Radonwert von zum Beispiel 5.000Bq/m³ in der Bodenluft ist nicht unbedingt ein Garant für geringe Innenraumbelastungen, weil sehr viele andere Faktoren eine gewaltige Rolle als Multiplikator spielen können.
Die Bodenbeschaffenheit ist auch bei der Emission von Radon-Gas sehr wichtig. Der Gehalt, hauptsächlich von Radium in der Gesteinsart bestimmt die Größenordnung der Entstehung von Radon-Gas. Granit, Gneis, Bims und Lehm sind hier führende Kandidaten. Resultierend daraus natürlich auch entsprechende Baustoffe, die aus solchen Materialien gewonnen werden. Möglicherweise holt man sich so manchen Emittenten damit direkt ins Haus. In der Praxis sind aber die Emissionen aus Baustoffen im Vergleich zum Eindringen von Radon-Bodenluft deutlich geringer.
Gefahrenpotenzial bei energetischen Sanierungen und bei Neubauten nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
Häuser mit geringer Luftwechselrate, zum Beispiel bei energetisch sanierten Gebäuden weisen in der Regel höhere Radonwerte in der Innenluft auf. Gerade bei Altbauten sind möglicherweise die Keller- und Grundplattenabdichtungen nicht mehr funktionsfähig oder erst gar nicht vorhanden und lassen Radon-Gas leicht ins Innere eindringen.
Spezielle gesetzliche Regelungen und Fristen
Alle Länder der Bundesrepublik Deutschland müssen bis 31.12.2020 ortsgerasterte Radon-Bodenluftkonzentrationen in die öffentliche Radon-Karte (Geoportal BFS-Bundesamt für Strahlenschutz) eintragen. Ergänzend dazu werden bis zu diesem Zeitpunkt vom Bundesamt für Strahlenschutz eine repräsentative Anzahl von Haushalten in Deutschland auf die Radon222-Konzentration in der Gebäudeinnenluft gemessen. Das Ergebnis ist dann die Festlegung der Vorsorgegebiete in denen Messungen in öffentlichen Gebäuden und bei Arbeitsplätzen durchgeführt werden müssen. Mehr zu Arbeitsplätzen und öffentlichen Bereichen finden Sie hier.
Private Haushalte sind auch aufgefordert zu messen, es gilt aber bisher keine gesetzliche Messpflicht. Dabei steht natürlich auch die gesundheitliche Prävention wie bei Arbeitsplätzen im Vordergrund. Wer möchte schon am Arbeitsplatz zulässige Konzentrationen einatmen und zu Hause gesundheits-gefährliche Radon222-Konzentrationen in der Atemluft akzeptieren?
Radon222 messen lassen
Ab ca. März 2020 betreiben wir eine separate Internetseite mit Informationen zu deutschlandweiten Partnerunternehmen. Diese Plattform hilft Ihnen, einen ortsnahen Mess-Dienstleister für Arbeitsplätze, kommunale Einrichtungen und private Haushalte zu finden.
Sanierungsmaßnahmen empfehlen, begleiten oder ausführen.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, wenn zu hohe Radon222-Konzentrationen in Innenräumen gemessen werden. Selbstverständlich wollen wir niedrige und nachhaltige Radon-Werte bei Ihnen erreichen. Wir unterstützen Maßnahmen, die technisch zielführend, dauerhaft stabil und kommerziell im gesunden Verhältnis stehen.
Neubau-Maßnahmen beraten und planen
Je früher in der Planungsphase eines Neubaus der Radonschutz berücksichtigt wird, umso kontrollierbarer werden die Kosten für erforderliche Maßnahmen ausfallen. Ebenso bringt frühe Planung bereits beim Architekten sichere Nachhaltigkeit mit kontrollierbarem Aufwand.
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag einer Neubauimmobilie mit Ihrem Auftragnehmer eine als im Jahresmittel beschriebene höchst zulässige Radon222-Konzentration in der Innenraumluft der relevanten Nutzräume.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Radonzertifikat für Immobilien-Verkäufer.
Über kurz oder lang wird es ein Radon222-Zertifikat wie z.B. die Energieeffizienzklasse für Immobilien geben. Käufer werden dieses fordern und Verkäufer sowie betreuende Makler müssen dem Bedarf nachkommen.
Setzen Sie heute schon auf die sichere Karte um diesen zukünftigen Marktanforderungen gerecht zu werden.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Privat genutztes Eigentum
Private Wohnungen und Häuser unterliegen zum Stichtag 1.1.2019 noch nicht der Einhaltung des neuen Referenzwertes. Die Einhaltung dieses oder eines noch niedrigeren Wertes erfolgt rein nach gesundheitlich präventiver Einstellung des Nutzers.
Für private Nutzung vermietetes Eigentum
Wie bei der privaten Nutzung von Wohneigentum, sind zum Stichtag 1.1.2019 Vermieter nicht verpflichtet, den gesetzlichen Richtwert einzuhalten. Der Mieter hat zum Zeitpunkt dieses Stichtages noch keine Grundlage, dies zu verlangen. Möglicherweise werden zukünftige Klagen und Gerichtsentscheide diese Grundlagen bieten.
Veräußerung von privat genutztem Eigentum
Wie bei der privaten Nutzung von Wohneigentum, besteht zum Stichtag 1.1.2019 auch bei Verkäufen keine Verpflichtung zur Angabe eines Radonwertes in den Wohnbereichen. Verkäufern und Maklern sei es freigestellt, zukünftig mit einem eigenen Radonzertifikat Verkaufsvorteile zu erreichen. Möglicherweise entwickelt sich der Immobilienmarkt aus eigenem Interesse in diese Richtung oder Gerichtsentscheidungen können eine neue Basis geben.
Weitere Informationen anfordern
Mehr Informationen zum privaten Umgang mit Radon-Messungen können Sie gerne per E-Mail anfordern. Fragen Sie nach der Info-Broschüre „IF_RadonMessenPrivat“.
Alle hier gemachten Aussagen sind mit Vorbehalt zu betrachten, da sich gesetzliche Regelungen ändern können. Der Seitenbetreiber ist bemüht den Text aktuell zu halten.